„Wo und wie will ich zukünftig leben bzw. wie wird mein heranwachsendes/erwachsenes Kind zukünftig leben?“

Diese Frage ist sozusagen der Ursprung unseres WG-Projektes. Noch bis vor wenigen Jahren blieben gerade Menschen mit komplexer Beeinträchtigung (heute: hoher Pflege- und Unterstützungsbedarf = Pflegegrad 4 und 5) entweder dauerhaft im Elternhaus wohnen oder zogen in ein Wohnheim (heute: besondere Wohnform). Andere Wohnoptionen oder gar eine Wahl- bzw. weitere Entscheidungsmöglichkeit gab es de facto nicht.

Erst die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und in der Folge das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkten den Selbstbestimmungsgedanken: Menschen mit Beeinträchtigung sollen frei entscheiden dürfen, wo und mit wem sie leben. Seither entstehen bundesweit immer mehr neue und innovative Wohnprojekte für Menschen mit Beeinträchtigung – insbesondere sog. Selbstbestimmte Wohngemeinschaften (kurz: SBWG), in denen Menschen mit Beeinträchtigung gemeinsam, selbstorganisiert (= trägerunabhängig) und somit selbstbestimmt wohnen können.

Anfang 2020 haben sich unsere Eltern zusammengefunden – mit dem Ziel, eine solche neuartige SBWG für uns als Pionierprojekt in und für Osnabrück aufzubauen. Oftmals scheitern solche Ideen ja schon daran, dass es keine passende Wohnung gibt. Wir konnten aber die kommunale Wohnungsgesellschaft WiO (Wohnen in Osnabrück GmbH) dafür begeistern, uns diese Wohnung „Unsere WG-Wohnung“ zu bauen.

Die WiO ist dabei Bauherr und Vermieter, Anker-Mieter wird die Lebenshilfe Osnabrück als Selbsthilfevereinigung für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Wir Bewohner sind somit Untermieter, die Miete bzw. der jeweilige Mietkostenanteil wird künftig (bis auf einen kleinen Eigenanteil) von der Grundsicherung übernommen.

Weitaus komplexer ist die Finanzierung der von uns benötigten Pflege- und Assistenzleistungen über die verschiedenen Leistungsträger (Sozialämter, Pflegekassen, Krankenkassen). Das wird alles aktuell in einem sog. Teilhabeplanverfahren ausgehandelt und ein Budget festgesetzt. Mit diesem Budget können wir jetzt die Dienste Mobicare (für die Pflege) und Specialsitter (für die Assistenz) beauftragen – so dass es am 1. Januar losgehen kann!